Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herr Sven Katzensteiner, Web-Dienste365, Wiesenstraße 25, 30169 Hannover und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

2 Angebotserstellung, Vertragsschluss

Für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages oder einer Dienstleistungsvereinbarung mit der Web-Dienste365 ist die Schriftform erforderlich, wobei die schriftliche Bestätigung des Auftrags in Form einer Auftragsbestätigung auf Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs ausreichend ist. Die Angebote der Web-Dienste365 sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können. Soweit die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn ein Auftraggeber mit den Konditionen einverstanden ist, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber vor. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden bekannt.

3 Preise, Rechnungslegung und Verzug

Sämtliche Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend. Wenn der Kunde/Auftraggeber zusätzliche, nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wünscht, ist jeweils der derzeit aktuelle Preis zu entrichten. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen bei laufenden Aufträgen werden dem Kunden/Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind nur zulässig, sofern der Kunde / Auftraggeber dem nicht widerspricht.

Nach Fertigstellung der Leistungen wird die Web-Dienste365 dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Diese Rechnung ist innerhalb von vierzehn Werktagen zur Zahlung fällig. Die Web-Dienste365 behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Vorschuss- oder Zwischenrechnungen sind innerhalb von vierzehn Werktagen zur Zahlung fällig.

Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug. Bei Vorliegen von Zahlungsverzug kann die Web-Dienste365 nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls können bereits erstellte Seiten im Verzugsfall für den Zugriff gesperrt werden. Die erstellten Seiten, Druckerzeugnisse und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Web-Dienste365. Dem Kunden geht bei Zahlungsverzug eine Mahnung zu. Weitere Mahnungen werden bei anhaltendem Zahlungsverzug nicht zugehen, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wird dann sofort wirksam.

4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Web-Dienste365 die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Die Web-Dienste365 ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen. Der Auftraggeber spricht die Web-Dienste365 von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Web-Dienste365 – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

5 Nutzungsrechte und Namensnennung

Die Web-Dienste365 räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an die Web-Dienste365 entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z.B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. Der Auftraggeber wird die Web-Dienste365 im Impressum der Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite der Web-Dienste365 verlinken, wobei der Link keine “nofollow”-Elemente enthalten darf. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung die Web-Dienste365 zu entfernen.

6 Abnahme, Pflichten

Alle Leistungen der Web-Dienste365, z.B. alle Vorentwürfe, Layouts, Screenshots, Grafiken, Farbabdrucke, It-Service, Eintragsservice und elektronische Dateien, sind binnen drei Werktagen ab Eingang vom Kunden zu überprüfen und freizugeben bzw. zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt. Nach der Freigabe des Auftraggebers sind die erbrachte Leistung (Website, Webseitenelemente, Grafiken, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen. Während der Fertigstellungsphase ist die Web-Dienste365 berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

7 Zusätzliche Serviceleistungen

Grundsätzlich gelten die vom der Web-Dienste365 in dem Kostenvoranschlag festgelegten Stundenzeiten oder Pakete als verbindliche Leistung. Soweit der Auftraggeber mit einem Entwurf nicht zufrieden ist, wird die Web-Dienste365 maximal 10% der im Kostenvoranschlag aufgeführten Stunden auf weitere Arbeit an der grafischen Erstellung aufwenden, wobei diese Zusatzleistung für den Kunden kostenfrei ist. Sollte der Auftraggeber nach erbrachter kostenfreier Zusatzleistung aber immer noch nicht zufrieden sein, hat sowohl der Auftraggeber als auch die Web-Dienste365 die Möglichkeit das Projekt an dieser Stelle abzubrechen.

Eine gegebenenfalls vereinbarte Vertragsstrafe wird in diesem Fall nicht fällig. Für den Fall des Abbruchs, verzichtet die Web-Dienste365 freiwillig auf die Bezahlung für diesen konkreten Leistungsposten des grafischen Entwurfs. Der Entwurf darf vom Auftraggeber in diesem Fall nicht genutzt werden. Stundenzeiten sind Schätzwerte und können durch bestimmte Arbeiten erheblich überschritten werden (wie z.B. Datensicherungen, Fehlersuche und Behebung, System-Crash usw.), da diese Zeiten nicht detailliert kalkuliert werden können. Ausnahme hierfür ist die schriftliche Vereinbarung von pauschalen Angeboten. Der Kunde verpflichtet sich, bei Software-Installationen und -Einweisungen den Nachweis zu erbringen, dass die jeweiligen Produkte sein Eigentum und keine Raubkopien sind. Die Leistungen werden nach besten Kenntnissen und in zumutbaren Zeiträumen ausgeführt. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

8 Haftung, Gewährleistung

Die Web-Dienste365 haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Web-Dienste365 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Web-Dienste365 gilt.

Die Web-Dienste365 ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Web-Dienste365 nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Web-Dienste365 wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Web-Dienste365 von jeglicher Haftung freizustellen und der Web-Dienste365 die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt die Web-Dienste365 keine Haftung. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet die Web-Dienste365 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr. Bei Missachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, der Veränderung von Konfigurationen, welche die Web-Dienste365 erstellt hat, deren Installation das System beeinträchtigt oder beschädigt und/oder der Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung und Haftung.

Die Web-Dienste365 verpflichtet sich in keiner Weise, zu prüfen, ob die Leistungen oder Waren für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet sind. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist zu kostenloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist verpflichtet. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware bzw. erbrachte Dienstleistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (der im Vertrag festgehalten wurde), verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Web-Dienste365 vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9 Computerviren

Die Firma Web-Dienste365 prüft Datenträger, vor Übergabe an den Kunden/Auftraggeber mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

10 Eintragsservice in Suchmaschinen

Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.

11 Copyrights / Urheberrecht

Die Web-Dienste365 prüft nicht, ob Bild- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber.

12 Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, der Sitz der Web-Dienste365 als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.